Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das exklusive Heilungssummit-Netzwerk
Allgemeines | Präambel
Das Heilungssummit Netzwerk, Inhaberin Ines Doreen Jabs, Klein Molzahner Weg 19, 19217 Groß Molzahn, betreibt die Internetseite heilungssummit.de – nachfolgend Netzwerk – als eine Plattform, die das Ziel verfolgt, den Mitgliedern im Sinne einer durchdachten Marketing-Strategie mehr positive Sichtbarkeit auf dem Markt zu verleihen und damit die Kundengewinnung zu fördern.
Anbieter von Leistungen auf dem Gebiet der Therapie und Heilung, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können, erhalten die Möglichkeit, sich auf der genannten Plattform aussagekräftig zu präsentieren.
Intern ist das Netzwerk und seine rechtlich selbständigen Mitglieder als Interessengemeinschaft zu verstehen.
1. Leistungen des Netzwerks
Regelmäßig sind für die Teilnehmer folgende Leistungen als Mitglieder enthalten:
- Aussagekräftiges Profil mit persönlichem Foto, das von den Mitgliedern geliefert wird.
- Themen und Lösungen der Mitglieder als Therapeut und/oder Heiler.
- Verlinkung zur eigenen Webseite des Mitglieds.
- Einmaliges Interview als Video mit jedem Mitglied, in dem die eigenen Themen und Angebote verständlich auf den Punkt gebracht werden, zugänglich über das Profil.
- Regelmäßige Newsletter im Abstand von mindestens einmal im Monat bei einer Reichweite von rund 10.000 Abonnenten, in dem das Profil des Teilnehmers bei potenziell interessierten Kunden direkt beworben wird.
- Für die Werbung des Profils im Newsletter, wird über Zoom ein Video aufgezeichnet.
- Monatliches Mastermind zu deinen Themen und Herausforderungen per Zoom.
- Telegram-Gruppe der Mitglieder für den Austausch.
- Alle 2 Monate ein Live-Zoomcall mit der Heilungssummit-Community
2. Kosten und Formales
Die Kosten richten sich nach der jeweils aktuellen Kostentabelle und werden im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart. Die genannten Kosten sind Nettopreise, verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
3. Zahlungspflicht und Zahlungsweise
Rechnungen sind sofort fällig und mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen auf das in der Rechnung mitgeteilte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Es gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto.
Für eine Mahnung werden 5 € in Rechnung gestellt. Auf verspätete Zahlbeträge kann das Netzwerk zudem Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen verlangen (geregelt in § 288 Abs. 1 BGB)
Eine zweite Mahnung erfolgt nicht. Bei weiterem Zahlungsverzug können Mitglieder von der Teilnahme im Netzwerk für die Zeit des Zahlungsverzugs ausgeschlossen werden. Diese Ausschlusszeit verlängert die vertragliche Laufzeit nicht. Ebenfalls führt ein solcher Ausschluss nicht zur Freistellung von der Zahlung für diese Zeit.
4. Vertragslaufzeit
a) Der Vertrag läuft über 12 volle Monate und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
b) Die 12-monatige Laufzeit beginnt entweder zum Ersten oder zum 15ten des Monats, der auf den Vertragsabschluss folgt.
c) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung wird während des Vertragsjahres nicht berührt.
Zu den außerordentlichen Gründen zählen z.B. auch Verhalten der Mitglieder, die geeignet sind, den guten Ruf des Netzwerks, der Betreiberin oder /und anderer Mitglieder zu diskreditieren.
Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, ist der Teilnehmer oder das Netzwerk diesbezüglich abzumahnen. Dies kann durch eine unverzügliche Kontaktaufnahme und ein aufrichtiges Gespräch der Parteien erfolgen, welches protokolliert wird. Ein Zoom Gespräch kann im gegenseitigen Einverständnis hier-für aufgezeichnet werden.
Es besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, falls ein Mitglied mit den Leistungen oder mit dem Ergebnis der Netzwerkleistung unzufrieden ist, ohne dass die Pflicht zur ordentlichen Leistungserbringung verletzt wurde. Ausdrücklich wird kein Erfolg geschuldet.
Soweit das Netzwerk außerordentlich kündigt, bleibt das Mitglied dennoch zur Zahlung der Beiträge in dem Umfang verpflichtet, wie diese bei fristgemäßer Kündigung zu zahlen gewesen wären. Eine Erstattung, auch anteilig, erfolgt nicht.
5. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder bestätigen die Kenntnisnahme der Notwendigkeit, engagiert ihre Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Unter Mitwirkungspflichten ist die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu verstehen, die im Rahmen der Teilnahme im Netzwerk gegeben werden und zur Verfügung stehen. Bestehen Abgabetermine für die Teilnehmer bezüglich beizubringender Inhalte, wird hieran durch das Netzwerk nicht erinnert.
Alle Teilnehmer sagen zu, dass sie miteinander wertschätzend, ehrlich und loyal miteinander umgehen werden. Informationen, die aus dem Netzwerk über andere Teilnehmer oder über das Netzwerk intern bekannt werden, unterliegen streng der Pflicht zur Verschwiegenheit. Ein Verstoß gegen dieses Verschwiegenheitsgebot führt zur fristlosen Kündigung des Mitglieds, ohne dass hiervon die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit entfällt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. Textform und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen den Partei-en bedürfen der gegenseitig bestätigten Textform oder der Schriftform als eingeschriebenem Brief.
Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln unverändert wirksam. Die unwirksame Klausel wird in einem solchen Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirklichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
7. Schlussklausel
Mit der Akzeptanz dieser AGB erklären die Netzwerkmitglieder, dass sie die Klauseln gelesen und verstanden haben. Diese AGB enthalten die zwischen den Parteien ausschließlich geltenden Regelungen, die den jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien ergänzen. Von diesen Re-gelungen abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn das Netzwerk diese nachweislich, z.B. durch E-Mail, bestätigt hat. Abweichende AGB des Teilnehmers sind von der Geltung ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand April 2025